Wappe mit Blasonierung
Familienwappen
Das Wappenrecht ist ein gewohnheitsrechtliches Institut des Privatrechts, das somit jedermann zusteht.
Die Blasonierung hat ihren Ursprung im Mittelalter, als es eine der Aufgaben eines Herolds war, die Herkunft der Wappen an- oder durchreisender Ritter zu bestimmen.